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Nicht alle Kunststoffe eignen sich zum
Lasermarkieren (Nd:YAG). Die Absorption des Kunststoffs ist zu gering für das Laserlicht.
Der Laserstrahl geht durch den Kunststoff hindurch, ohne eine nennenswerte Veränderung zu
hinterlassen. Erst bei extrem hoher Intensität des Laserstrahls oder nach mehrmaligem
Beschuß ist eine Markierung möglich. Die Belastung des Materials ist dabei jedoch so
hoch, daß eine tief in den Kunststoff hineinreichende Zerstörung des Polymers erfolgt
und die Markierung nur unzureichend ausgeprägt ist. Zu diesen Kunststoffen zählen unter
anderem auch Polyolefine (Novolen, Lupolen), Polyethylen, Polypropylen
und Polystyrol.
Durch geeignete Pigmentierung können nicht
laserbeschriftbare Kunststoffe beschriftbar ausgerüstet werden. (POM, PA, PMMA).
Transparente und naturfarbene Kunststoffe können unter Beibehaltung der Transparenz von
hell bis dunkel markiert werden. Das Produktprogramm der Pigmente bietet die Lösung für
nahezu jeden Farbwunsch, da die Farbpalette der einzelnen Produkte von Transparent bis
schwarz reicht.
Zusätzliche Pigmente ermöglichen in vielen Kunststoffen farbintensive Reaktionen mit dem Laserstrahl, wobei diese sowohl durch eine Reaktion am Polymer, als auch teilweise am Pigment selbst hervorgerufen werden.
Die meisten Thermoplaste, insbesondere Ultramid, Ultraform, Lucryl sind im Naturzustand nur schlecht oder gar nicht zu beschriften. Erst durch Zusätze, die die Laserstrahlabsorption verbessern, ist eine befriedigende Beschriftung zu erreichen. Die Schriftgüte hängt von der Kombination Thermoplast/Farbmittel/Zusatzstoffe ab. Notwendige Voraussetzungen für die Laserbeschriftbarkeit sind die Absorption des Strahls und eine Farbänderung (oder ein anderer Effekt) infolge der absorbierten Energie. Beides kann durch den Thermoplast selbst und/oder durch Pigmente (Füll- und andere Zusatzstoffe) erreicht werden. Grob sind die Thermoplaste nach ihrer Beschriftbarkeit im Naturzustand in drei Gruppen einzuteilen:
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